Nicht erst seit dem "Internationalen Jahr der Freiwilligen" 2001 erfreut sich das Ehrenamt als Ausdruck von sozialem und zumeist entgeltfreiem Engagement in Vereinen, Kirchen oder Institutionen großer Beliebtheit. Mittlerweile ist jeder dritte deutsche Bundesbürger ehrenamtlich tätig und das auf ganz vielfältige Weise.
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 26.03.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
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